Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum 16.09. eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Weiterhin gilt: Wer eine Veranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung sicherzustellen. Die Durchführung von Veranstaltungen ist nur mit kontrolliertem Zugang für Besucher*innen zulässig. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen und der Mindestabstand von 1,5m wird weiterhin empfohlen. Neu ist, dass sich die Zugangsregeln zu Veranstaltungen, wie auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, entlang der Hospitalisierungsinzidenz und der Intensivbettenbelegung verschärfen. In der „Basisstufe“ gilt die 3G-Regel mit Schnelltest. Ab der „Warnstufe“ wird von Getesteten bei Veranstaltungen in Innenräumen ein PCR-Test verlangt, ab der „Alarmstufe“ können, nur noch geimpfte oder genesene Personen an Veranstaltungen teilnehmen. Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung sind in der Verordnung geregelt. Für Privatfeiern gelten weiterhin dieselben Regeln wie für private Zusammenkünfte. Die ausführliche Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier. Außerdem sind die Arbeitsschutzbedingungen einzuhalten.
Für bestimmte Veranstaltungsarten gibt es Ausnahmeregelungen, die im Einzelfall zu prüfen sind. Wir bleiben auch weiterhin in engem Austausch mit unseren Veranstalter*innen. Kommen Sie bei Fragen jederzeit gerne auf uns zu. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, daher setzen wir Hygienemaßnahmen konsequent in unseren Räumen um.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet und dem deutlich entspannteren Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen vier Inzidenzstufen zeigen die Möglichkeiten und Lockerungen für den Veranstaltungsbetrieb auf. Der Landkreis Esslingen befindet sich aktuell in Öffnungsstufe 2. Einen Überblick über die Inzidenzstufen und deren Rahmenbedingungen erhalten Sie in der Übersicht des Landes Baden-Württembergs. Die ausführliche neue Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier.
Die Regierung hat den Lockdown verlängert und untersagt weiterhin Veranstaltungen. Ausnahmen sind notwendige Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen. Diese sind mit entsprechendem Hygienekonzept durchführbar. Die neue Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier.
Aufgrund des hohen Inzidenzwertes dürfen unsere Veranstaltungshäuser leider noch nicht für Sie öffnen. Wenn es aber in naher Zukunft dazu kommen sollte, sind wir bestens vorbereitet: Während des Lockdowns stehen wir in ständigem Austausch mit den zuständigen Behörden und können so an unserem Hygienekonzept feilen. Wenn wir unsere Türen wieder öffnen, sind wir auf dem aktuellsten Stand und dürfen Sie mit einem aktuellen Sicherheitskonzept und den neuesten Maßnahmen empfangen.