Alle aktuellen Informationen

Neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Beitrag vom
15. Oktober 2021

Zum 15.10.2021 greift die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Für den Veranstaltungsbereich liegt die wichtigste Änderung im Optionsmodell des 2G-Verfahrens. In der Basisstufe haben damit Veranstalter*innen die Wahl zwischen der 3G oder 2G-Kontrolle. Nur wer genesen oder geimpft ist hat damit Zutritt zur Veranstaltung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 18 sowie Personen, die sich nachweislich nicht impfen lassen können. Letztere müssen zusätzlich einen negativen Antigen-Test vorlegen. Der Vorteil bei der 2G-Regelung gegenüber der 3G-Kontrolle liegt im Verzicht auf das Tragen einer Maske während der Veranstaltung.

Die geltenden Regelungen für die einzelnen Veranstaltungstypen in der jeweiligen Stufe haben wir für Sie in unserer Matrix zusammengefasst.

Aktuelle Rahmenbedingungen für Veranstaltungen
Beitrag vom
16. September 2021

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum 16.09. eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Weiterhin gilt: Wer eine Veranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung sicherzustellen. Die Durchführung von Veranstaltungen ist nur mit kontrolliertem Zugang für Besucher*innen zulässig. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen und der Mindestabstand von 1,5m wird weiterhin empfohlen. Neu ist, dass sich die Zugangsregeln zu Veranstaltungen, wie auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, entlang der Hospitalisierungsinzidenz und der Intensivbettenbelegung verschärfen. In der „Basisstufe“ gilt die 3G-Regel mit Schnelltest. Ab der „Warnstufe“ wird von Getesteten bei Veranstaltungen in Innenräumen ein PCR-Test verlangt, ab der „Alarmstufe“ können, nur noch geimpfte oder genesene Personen an Veranstaltungen teilnehmen. Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung sind in der Verordnung geregelt. Für Privatfeiern gelten weiterhin dieselben Regeln wie für private Zusammenkünfte. Die ausführliche Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier. Außerdem sind die Arbeitsschutzbedingungen einzuhalten.

Für bestimmte Veranstaltungsarten gibt es Ausnahmeregelungen, die im Einzelfall zu prüfen sind. Wir bleiben auch weiterhin in engem Austausch mit unseren Veranstalter*innen. Kommen Sie bei Fragen jederzeit gerne auf uns zu. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, daher setzen wir Hygienemaßnahmen konsequent in unseren Räumen um.

Veranstaltungen mit Hygienekonzept wieder durchführbar
Beitrag vom
1. Juli 2021

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet und dem deutlich entspannteren Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen vier Inzidenzstufen zeigen die Möglichkeiten und Lockerungen für den Veranstaltungsbetrieb auf. Der Landkreis Esslingen befindet sich aktuell in Öffnungsstufe 2. Einen Überblick über die Inzidenzstufen und deren Rahmenbedingungen erhalten Sie in der Übersicht des Landes Baden-Württembergs. Die ausführliche neue Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier.

In Baden-Württemberg werden die Maßnahmen der Notbremse umgesetzt
Beitrag vom
22. April 2021

Die Regierung hat den Lockdown verlängert und untersagt weiterhin Veranstaltungen. Ausnahmen sind notwendige Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen. Diese sind mit entsprechendem Hygienekonzept durchführbar. Die neue Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier.

Lockdown verlängert bis vorerst 18. April
Beitrag vom
1. April 2021

Aufgrund des hohen Inzidenzwertes dürfen unsere Veranstaltungshäuser leider noch nicht für Sie öffnen. Wenn es aber in naher Zukunft dazu kommen sollte, sind wir bestens vorbereitet: Während des Lockdowns stehen wir in ständigem Austausch mit den zuständigen Behörden und können so an unserem Hygienekonzept feilen. Wenn wir unsere Türen wieder öffnen, sind wir auf dem aktuellsten Stand und dürfen Sie mit einem aktuellen Sicherheitskonzept und den neuesten Maßnahmen empfangen.

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Das Hygienekonzept

UNSERER HÄUSER

Kein Grund für Lampenfieber! Wir sind im ständigen Austausch mit den zuständigen Behörden und können uns daher schnell auf den neuesten Stand zum Thema Infektionsschutz bringen. Wir können Ihnen und Ihren Gästen daher ein top-aktuelles Hygienekonzept in allen unseren Veranstaltungshäusern bieten. Das beinhaltet neben den aktuellen Hygiene-Maßnahmen auch die Schulung unserer Mitarbeiter, die Sie bei allen Fragen zum Thema Infektionsschutz beraten und gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Hygienekonzept für Ihre Veranstaltung ausarbeiten.
Wir haben die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen, die für alle unsere Veranstaltungshäuser gelten, in einem Kurzvideo zusammengefasst. Alle weiteren Informationen zu Veranstaltungen während Corona finden Sie in unserem Hygienekonzept.
Hygienekonzept
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Digitale und hybride Events

Schon vor Ausbruch des Corona Virus haben wir digitale und hybride Events veranstaltet und daher Erfahrung in der Durchführung von Online-Formaten. Wir beraten Sie gerne zu Streaming & Co.
In einem 360° Rundgang können sie alle Veranstaltungshäuser virtuell besichtigen und sich gleich verschiedene Bestuhlungsvarianten anzeigen lassen.
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