Mit unserem Video-Gruß wünschen wir Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in das neue Jahr! Am 24. und 31. Dezember bleibt unser Büro geschlossen. Vom 27. bis 30.12. sind wir jeweils von 08.30 – 12.30 Uhr für Sie da.
Mit der neuen Verordnung trägt die Landesregierung dem verschärften Pandemiegeschehen Rechnung und schränkt auch die Umsetzung von Veranstaltungen weiter ein. So sind Messen und Ausstellungen in der aktuellen Alarmstufe II komplett untersagt. Neu ist auch die Begrenzung der Teilnehmerzahlen für private Feierlichkeiten auf maximal 50 Personen in Innenräumen. Bei Teilnahme von Ungeimpften sind nur noch Treffen mit einer weiteren Person pro Haushalt möglich. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt weiterhin eine Beschränkung auf 50% der üblichen Kapazität sowie für den Zutritt die 2G+ Regelung.
In Baden-Württemberg gilt die höchste Alarmstufe II, die mit der aktuellsten Corona-Verordnung erlassen wurde. Mit den verschärften Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gelten nun für Veranstaltungen Kapazitätsbeschränkungen von 50% und auch strengere Zutrittsbeschränkungen. Der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen ist ab sofort nur mit 2G+ möglich. Alle weiteren Details sind in der Matrix des Landes zusammengefasst.
In Baden-Württemberg wurde durch das Landesgesundheitsamt die Alarmstufe ausgerufen, die sich auch auf die Durchführung von Veranstaltungen auswirkt. Zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und außerschulischen Bildungsangeboten gilt die 2G-Regelung ohne Wegfall der Maskenpflicht. Privatpersonen dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushaltes treffen. Ungeimpfte, Genesene und Kinder unter 18 Jahren fallen nicht unter die Regelung. Weitere Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Corona-Verordnung.
Vereinzelt wurden Veranstaltungen aufgrund der verschärften Lage abgesagt. Prüfen Sie daher vor Anreise bitte den aktuellen Stand in unserem Veranstaltungskalender und wenden Sie sich bei Rückfragen bezüglich der Tickets direkt an die jeweiligen Veranstalter*innen.
Aufgrund der hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patient*innen hatte das Landesgesundheitsamt zwischenzeitlich die Warnstufe ausgerufen. Damit gelten auch für den Veranstaltungsbereich strengere Auflagen. Nicht immunisierte Personen müssen zur Teilnahme einen negativen PCR-Test vorlegen. Ab sofort gilt auch trotz einer 2G-Kontrolle die Maskenpflicht. Für private Veranstaltungen gibt es darüber hinaus Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Ein Haushalt darf nur noch mit 5 weiteren Personen zusammenkommen. Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt.
Alle geltenden Regelungen für die einzelnen Veranstaltungstypen in der jeweiligen Stufe haben wir für Sie in unserer Matrix zusammengefasst.