Die Regierung hat den Lockdown verlängert und untersagt weiterhin Veranstaltungen. Ausnahmen sind notwendige Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen. Diese sind mit entsprechendem Hygienekonzept durchführbar. Die neue Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier.
Aufgrund des hohen Inzidenzwertes dürfen unsere Veranstaltungshäuser leider noch nicht für Sie öffnen. Wenn es aber in naher Zukunft dazu kommen sollte, sind wir bestens vorbereitet: Während des Lockdowns stehen wir in ständigem Austausch mit den zuständigen Behörden und können so an unserem Hygienekonzept feilen. Wenn wir unsere Türen wieder öffnen, sind wir auf dem aktuellsten Stand und dürfen Sie mit einem aktuellen Sicherheitskonzept und den neuesten Maßnahmen empfangen.