In Baden-Württemberg wurde durch das Landesgesundheitsamt die Alarmstufe ausgerufen, die sich auch auf die Durchführung von Veranstaltungen auswirkt. Zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und außerschulischen Bildungsangeboten gilt die 2G-Regelung ohne Wegfall der Maskenpflicht. Privatpersonen dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushaltes treffen. Ungeimpfte, Genesene und Kinder unter 18 Jahren fallen nicht unter die Regelung. Weitere Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Corona-Verordnung.
Vereinzelt wurden Veranstaltungen aufgrund der verschärften Lage abgesagt. Prüfen Sie daher vor Anreise bitte den aktuellen Stand in unserem Veranstaltungskalender und wenden Sie sich bei Rückfragen bezüglich der Tickets direkt an die jeweiligen Veranstalter*innen.
Aufgrund der hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patient*innen hatte das Landesgesundheitsamt zwischenzeitlich die Warnstufe ausgerufen. Damit gelten auch für den Veranstaltungsbereich strengere Auflagen. Nicht immunisierte Personen müssen zur Teilnahme einen negativen PCR-Test vorlegen. Ab sofort gilt auch trotz einer 2G-Kontrolle die Maskenpflicht. Für private Veranstaltungen gibt es darüber hinaus Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Ein Haushalt darf nur noch mit 5 weiteren Personen zusammenkommen. Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt.
Alle geltenden Regelungen für die einzelnen Veranstaltungstypen in der jeweiligen Stufe haben wir für Sie in unserer Matrix zusammengefasst.
Zum 15.10.2021 greift die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Für den Veranstaltungsbereich liegt die wichtigste Änderung im Optionsmodell des 2G-Verfahrens. In der Basisstufe haben damit Veranstalter*innen die Wahl zwischen der 3G oder 2G-Kontrolle. Nur wer genesen oder geimpft ist hat damit Zutritt zur Veranstaltung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 18 sowie Personen, die sich nachweislich nicht impfen lassen können. Letztere müssen zusätzlich einen negativen Antigen-Test vorlegen. Der Vorteil bei der 2G-Regelung gegenüber der 3G-Kontrolle liegt im Verzicht auf das Tragen einer Maske während der Veranstaltung.
Die geltenden Regelungen für die einzelnen Veranstaltungstypen in der jeweiligen Stufe haben wir für Sie in unserer Matrix zusammengefasst.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum 16.09. eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Weiterhin gilt: Wer eine Veranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung sicherzustellen. Die Durchführung von Veranstaltungen ist nur mit kontrolliertem Zugang für Besucher*innen zulässig. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen und der Mindestabstand von 1,5m wird weiterhin empfohlen. Neu ist, dass sich die Zugangsregeln zu Veranstaltungen, wie auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, entlang der Hospitalisierungsinzidenz und der Intensivbettenbelegung verschärfen. In der „Basisstufe“ gilt die 3G-Regel mit Schnelltest. Ab der „Warnstufe“ wird von Getesteten bei Veranstaltungen in Innenräumen ein PCR-Test verlangt, ab der „Alarmstufe“ können, nur noch geimpfte oder genesene Personen an Veranstaltungen teilnehmen. Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung sind in der Verordnung geregelt. Für Privatfeiern gelten weiterhin dieselben Regeln wie für private Zusammenkünfte. Die ausführliche Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier. Außerdem sind die Arbeitsschutzbedingungen einzuhalten.
Für bestimmte Veranstaltungsarten gibt es Ausnahmeregelungen, die im Einzelfall zu prüfen sind. Wir bleiben auch weiterhin in engem Austausch mit unseren Veranstalter*innen. Kommen Sie bei Fragen jederzeit gerne auf uns zu. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, daher setzen wir Hygienemaßnahmen konsequent in unseren Räumen um.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet und dem deutlich entspannteren Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen vier Inzidenzstufen zeigen die Möglichkeiten und Lockerungen für den Veranstaltungsbetrieb auf. Der Landkreis Esslingen befindet sich aktuell in Öffnungsstufe 2. Einen Überblick über die Inzidenzstufen und deren Rahmenbedingungen erhalten Sie in der Übersicht des Landes Baden-Württembergs. Die ausführliche neue Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier.