Trotz sinkender Schwellenwerte gelten die bestehenden Regelungen der Alarmstufe II auch weiterhin. Die hohe Ansteckungsrate der Omikron-Variante treibt die Inzidenz nach oben, so dass die Regelungen zunächst bis zum 01.02. Bestand haben. Änderungen für Veranstaltungen gab es mit der neuen Verordnung nicht. Allerdings müssen Besucher*innen in Innenräumen ab sofort eine FFP2-Maske tragen.
Für öffentliche Veranstaltungen gelten weiterhin die Zugangsbeschränkungen 2G+ sowie die Kapazitätsbeschränkungen von 50% bis maximal 500 Teilnehmer*innen. Privatveranstaltungen sind zurzeit aufgrund der strengen Kontaktbeschränkungen nur in kleinstem Rahmen von max. 10 geimpften Personen möglich. Die detaillierten Regelungen können Sie der aktuellen Verordnung sowie der Maßnahmenmatrix entnehmen.
Seit dem 27.12. sind in der aktuell gültigen Alarmstufe II öffentliche Veranstaltungen weiterhin auf 50% der Kapazität begrenzt und dürfen nun 500 Teilnehmende nicht überschreiten. Es gilt weiterhin die 2G+ Regelung und Besucher*innen sollen nun eine FFP2-Maske oder vergleichbares tragen. Messen und Ausstellungen sind nicht erlaubt. Die Kulturveranstaltungen im Januar finden unter den genannten Bedingungen wie geplant statt.
Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen wurden weiter eingeschränkt. Sie sind nur noch bis maximal 10 Personen in Innenräumen erlaubt. Nimmt eine ungeimpfte Person teil, dürfen pro Haushalt nur 2 weitere Personen hinzukommen, die Altersgrenze für Ausnahmeregelungen wurde jedoch gesenkt. Details können Sie der Matrix oder direkt der Verordnung des Landes Baden-Württemberg entnehmen.
Mit unserem Video-Gruß wünschen wir Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in das neue Jahr! Am 24. und 31. Dezember bleibt unser Büro geschlossen. Vom 27. bis 30.12. sind wir jeweils von 08.30 – 12.30 Uhr für Sie da.
Mit der neuen Verordnung trägt die Landesregierung dem verschärften Pandemiegeschehen Rechnung und schränkt auch die Umsetzung von Veranstaltungen weiter ein. So sind Messen und Ausstellungen in der aktuellen Alarmstufe II komplett untersagt. Neu ist auch die Begrenzung der Teilnehmerzahlen für private Feierlichkeiten auf maximal 50 Personen in Innenräumen. Bei Teilnahme von Ungeimpften sind nur noch Treffen mit einer weiteren Person pro Haushalt möglich. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt weiterhin eine Beschränkung auf 50% der üblichen Kapazität sowie für den Zutritt die 2G+ Regelung.
In Baden-Württemberg gilt die höchste Alarmstufe II, die mit der aktuellsten Corona-Verordnung erlassen wurde. Mit den verschärften Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gelten nun für Veranstaltungen Kapazitätsbeschränkungen von 50% und auch strengere Zutrittsbeschränkungen. Der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen ist ab sofort nur mit 2G+ möglich. Alle weiteren Details sind in der Matrix des Landes zusammengefasst.