Der Referent gibt, ohne bei den Zuhörern Rechtskenntnisse vorauszusetzen, eine Einführung in das deutsche Erbrecht mit Übertragung von Vermögen auf den Tod mit letztwilliger Verfügung (Testament, Erbvertrag), sowie eine Einführung in die Vermögensübertragung zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge (z.B. Nachfolge-Generationenvertrag, Familienstiftung, Familiengesellschaft). Der Referent wird Ihnen hierzu konkrete Empfehlungen geben. So sollten Sie z.B. Geldvermögen nur in Ausnahmefällen zu Lebzeiten an ihre künftigen Erben verschenken, da Sie vielleicht später dringend hierauf angewiesen sind (z.B. bei Krankheit, hohem Alter oder Pflegebedürftigkeit). Dagegen sollten Sie Immobilien und Unternehmen grundsätzlich zu Lebzeiten auf Ihre künftigen Erben übertragen. Wenn Sie Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag gegen Nießbrauch (Sie bleiben lebenslang wirtschaftliche Eigentümer), Verpflichtung der Beschenkten zu Ihrer Versorgung im Fall von Krankheit, hohem Alter oder Pflegebedürftigkeit, sowie Rückrufsrecht, übertragen, ersparen Sie den künftigen Erben Streit und häufig hohe Steuern. Das Familienvermögen bleibt auch in den nächsten Generationen erhalten.

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