Für Ihre Veranstaltung müssen Sie in der Regel ein Hygienekonzept erstellen. Ausnahmen gelten für Privatveranstaltungen. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg legt fest, wer ein Konzept erstellen muss und schreibt vor, welche Auflagen für die jeweilige Veranstaltungsart zu erfüllen sind. Die aktuelle Corona Verordnung finden Sie
hier. Die geltenden Regelungen für die einzelnen Veranstaltungstypen in der jeweiligen Stufe haben wir für Sie in unserer
Matrix zusammengefasst.