Mit der neuen Verordnung trägt die Landesregierung dem verschärften Pandemiegeschehen Rechnung und schränkt auch die Umsetzung von Veranstaltungen weiter ein. So sind Messen und Ausstellungen in der aktuellen Alarmstufe II komplett untersagt. Neu ist auch die Begrenzung der Teilnehmerzahlen für private Feierlichkeiten auf maximal 50 Personen in Innenräumen. Bei Teilnahme von Ungeimpften sind nur noch Treffen mit einer weiteren Person pro Haushalt möglich. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt weiterhin eine Beschränkung auf 50% der üblichen Kapazität sowie für den Zutritt die 2G+ Regelung.

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