Die Landesregierung Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück und passt die Regelungen in den einzelnen Stufen an. Es gilt aktuell die Alarmstufe 1. Die Corona-Maßnahmen entnehmen Sie bitte unserer Matrix, die aktuelle Verordnung finden Sie hier.

Die Kontaktbeschränkungen fallen bei geimpften und genesenen Personen weg, wodurch auch Privatveranstaltungen wieder möglich sind. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Zutritt nach der 2G-Regel möglich. Die Kapazität ist auf 50% der üblichen Auslastung begrenzt. Auch Faschingsveranstaltungen ohne Tanz sind möglich. Messen und Ausstellungen sind nach wie vor nicht erlaubt.

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