Zum 15.10.2021 greift die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Für den Veranstaltungsbereich liegt die wichtigste Änderung im Optionsmodell des 2G-Verfahrens. In der Basisstufe haben damit Veranstalter*innen die Wahl zwischen der 3G oder 2G-Kontrolle. Nur wer genesen oder geimpft ist hat damit Zutritt zur Veranstaltung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 18 sowie Personen, die sich nachweislich nicht impfen lassen können. Letztere müssen zusätzlich einen negativen Antigen-Test vorlegen. Der Vorteil bei der 2G-Regelung gegenüber der 3G-Kontrolle liegt im Verzicht auf das Tragen einer Maske während der Veranstaltung.

Die geltenden Regelungen für die einzelnen Veranstaltungstypen in der jeweiligen Stufe haben wir für Sie in unserer Matrix zusammengefasst.

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