Die Regierung hat den Lockdown verlängert und untersagt weiterhin Veranstaltungen. Ausnahmen sind notwendige Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen. Diese sind mit entsprechendem Hygienekonzept durchführbar. Die neue Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier.

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