Seit dem 27.12. sind in der aktuell gültigen Alarmstufe II öffentliche Veranstaltungen weiterhin auf 50% der Kapazität begrenzt und dürfen nun 500 Teilnehmende nicht überschreiten. Es gilt weiterhin die 2G+ Regelung und Besucher*innen sollen nun eine FFP2-Maske oder vergleichbares tragen. Messen und Ausstellungen sind nicht erlaubt. Die Kulturveranstaltungen im Januar finden unter den genannten Bedingungen wie geplant statt.

Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen wurden weiter eingeschränkt. Sie sind nur noch bis maximal 10 Personen in Innenräumen erlaubt. Nimmt eine ungeimpfte Person teil, dürfen pro Haushalt nur 2 weitere Personen hinzukommen, die Altersgrenze für Ausnahmeregelungen wurde jedoch gesenkt. Details können Sie der Matrix oder direkt der Verordnung des Landes Baden-Württemberg entnehmen.

Aktuelles
Servicezeiten
crosschevron-upchevron-down
X
X