Aufgrund der hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patient*innen hatte das Landesgesundheitsamt zwischenzeitlich die Warnstufe ausgerufen. Damit gelten auch für den Veranstaltungsbereich strengere Auflagen. Nicht immunisierte Personen müssen zur Teilnahme einen negativen PCR-Test vorlegen. Ab sofort gilt auch trotz einer 2G-Kontrolle die Maskenpflicht. Für private Veranstaltungen gibt es darüber hinaus Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Ein Haushalt darf nur noch mit 5 weiteren Personen zusammenkommen. Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt.

Alle geltenden Regelungen für die einzelnen Veranstaltungstypen in der jeweiligen Stufe haben wir für Sie in unserer Matrix zusammengefasst.

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