In Baden-Württemberg wurde durch das Landesgesundheitsamt die Alarmstufe ausgerufen, die sich auch auf die Durchführung von Veranstaltungen auswirkt. Zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und außerschulischen Bildungsangeboten gilt die 2G-Regelung ohne Wegfall der Maskenpflicht. Privatpersonen dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushaltes treffen. Ungeimpfte, Genesene und Kinder unter 18 Jahren fallen nicht unter die Regelung. Weitere Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Corona-Verordnung.

Vereinzelt wurden Veranstaltungen aufgrund der verschärften Lage abgesagt. Prüfen Sie daher vor Anreise bitte den aktuellen Stand in unserem Veranstaltungskalender und wenden Sie sich bei Rückfragen bezüglich der Tickets direkt an die jeweiligen Veranstalter*innen.

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