Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum 16.09. eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Weiterhin gilt: Wer eine Veranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung sicherzustellen. Die Durchführung von Veranstaltungen ist nur mit kontrolliertem Zugang für Besucher*innen zulässig. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen und der Mindestabstand von 1,5m wird weiterhin empfohlen. Neu ist, dass sich die Zugangsregeln zu Veranstaltungen, wie auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, entlang der Hospitalisierungsinzidenz und der Intensivbettenbelegung verschärfen. In der „Basisstufe“ gilt die 3G-Regel mit Schnelltest. Ab der „Warnstufe“ wird von Getesteten bei Veranstaltungen in Innenräumen ein PCR-Test verlangt, ab der „Alarmstufe“ können, nur noch geimpfte oder genesene Personen an Veranstaltungen teilnehmen. Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung sind in der Verordnung geregelt. Für Privatfeiern gelten weiterhin dieselben Regeln wie für private Zusammenkünfte. Die ausführliche Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier. Außerdem sind die Arbeitsschutzbedingungen einzuhalten.

Für bestimmte Veranstaltungsarten gibt es Ausnahmeregelungen, die im Einzelfall zu prüfen sind. Wir bleiben auch weiterhin in engem Austausch mit unseren Veranstalter*innen. Kommen Sie bei Fragen jederzeit gerne auf uns zu. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, daher setzen wir Hygienemaßnahmen konsequent in unseren Räumen um.

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