Mit der aktuellen Corona-Verordnung fallen die Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen weg. Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen und weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz bleiben jedoch vorerst bis zum 2.4.22 bestehen. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehen macht das Land Baden-Württemberg von der Übergangsregel gebrauch. Die aktuell gültigen Regelungen im Überblick finden Sie in der Matrix des Landes.
Der Gemeinderat der Stadt Esslingen hat entschieden, dass die Leonardo Hotelgruppe den Zuschlag für ihr Angebot erhält und künftig das Hotel am Neckar Forum betreiben soll. Wir freuen uns sehr auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Hotel-Partner. In den kommenden Wochen finden nun die finalen Verhandlungen des Pachtvertrages sowie Gespräche zum weiteren Vorgehen und dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung statt. Anstehende Um- und Einbauten werden abgestimmt und alles Organisatorische für die Betriebsaufnahme geregelt.
Zum 23.02.2022 kehrt Baden-Württemberg zurück in die Warnstufe und passt die Corona-Verordnung des Landes und den Stufenplan nochmals an die aktuelle Situation an. Generell gilt für Veranstaltungen nun die 3G-Regelung und die Kapazität wird auf 60% hoch gesetzt. Messen und Ausstellungen sind wieder möglich, es gilt auch hier die 3G-Regelung. Es bestehen weiterhin Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, die bei Privatveranstaltungen berücksichtigt werden müssen. Die Details im Überblick erhalten Sie über die Matrix des Landes.
Mit der aktuell gültigen Corona-Verordnung wurden die Höchstkapazitäten nochmals angepasst und gelockert. Für die Räumlichkeiten bei Esslingen live hat diese keine Auswirkung, da es bei der 50% Kapazität für öffentliche Veranstaltungen bleibt. Zugang weiterhin nur mit 2G oder 2G+ Nachweis. Die wichtigste Neuerung beinhaltet den Wegfall der Dokumentation der Teilnehmer*innen für die Kontaktverfolgung in den meisten Bereichen. Messen und Ausstellungen sind weiterhin untersagt, da wir uns noch immer in der Alarmstufe I befinden. Auch die strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte haben in der Alarmstufe I Bestand.
Die Landesregierung Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück und passt die Regelungen in den einzelnen Stufen an. Es gilt aktuell die Alarmstufe 1. Die Corona-Maßnahmen entnehmen Sie bitte unserer Matrix, die aktuelle Verordnung finden Sie hier.
Die Kontaktbeschränkungen fallen bei geimpften und genesenen Personen weg, wodurch auch Privatveranstaltungen wieder möglich sind. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Zutritt nach der 2G-Regel möglich. Die Kapazität ist auf 50% der üblichen Auslastung begrenzt. Auch Faschingsveranstaltungen ohne Tanz sind möglich. Messen und Ausstellungen sind nach wie vor nicht erlaubt.