Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung zum 3. April sind keine Einschränkungen für Veranstaltungen mehr vorgesehen. Die Empfehlungen zum Tragen von Masken in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und zur Einhaltung des Mindestabstands bleiben erhalten, sind aber nicht mehr Voraussetzung. Hygienekonzepte und Zugangsbeschränkungen fallen ebenfalls weg.
Mit der aktuellen Corona-Verordnung fallen die Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen weg. Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen und weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz bleiben jedoch vorerst bis zum 2.4.22 bestehen. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehen macht das Land Baden-Württemberg von der Übergangsregel gebrauch. Die aktuell gültigen Regelungen im Überblick finden Sie in der Matrix des Landes.