Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung zum 3. April sind keine Einschränkungen für Veranstaltungen mehr vorgesehen. Die Empfehlungen zum Tragen von Masken in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und zur Einhaltung des Mindestabstands bleiben erhalten, sind aber nicht mehr Voraussetzung. Hygienekonzepte und Zugangsbeschränkungen fallen ebenfalls weg.

Aktuelles
Servicezeiten
crosschevron-upchevron-down
X
X