Mit der aktuellen Corona-Verordnung fallen die Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen weg. Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen und weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz bleiben jedoch vorerst bis zum 2.4.22 bestehen. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehen macht das Land Baden-Württemberg von der Übergangsregel gebrauch. Die aktuell gültigen Regelungen im Überblick finden Sie in der Matrix des Landes.

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