Trotz sinkender Schwellenwerte gelten die bestehenden Regelungen der Alarmstufe II auch weiterhin. Die hohe Ansteckungsrate der Omikron-Variante treibt die Inzidenz nach oben, so dass die Regelungen zunächst bis zum 01.02. Bestand haben. Änderungen für Veranstaltungen gab es mit der neuen Verordnung nicht. Allerdings müssen Besucher*innen in Innenräumen ab sofort eine FFP2-Maske tragen.
Für öffentliche Veranstaltungen gelten weiterhin die Zugangsbeschränkungen 2G+ sowie die Kapazitätsbeschränkungen von 50% bis maximal 500 Teilnehmer*innen. Privatveranstaltungen sind zurzeit aufgrund der strengen Kontaktbeschränkungen nur in kleinstem Rahmen von max. 10 geimpften Personen möglich. Die detaillierten Regelungen können Sie der aktuellen Verordnung sowie der Maßnahmenmatrix entnehmen.